Psychotherpeutische Angebote

Psychotherapeutische Leistungen werden für folgende psychotherapeutische Angebote von den gesetzlichen Krankenkassen ganz und von den Beihilfe- und Privatkassen je nach Versicherungsbedingungen übernommen:

Psychotherapeutische Sprechstunden (bis zu 5 Sitzungen à 50 Minuten)

Die psychotherapeutische Sprechstunde kann zeitnah angeboten werden. Sie dient der Beratung sowie der Abklärung, welches weitere Vorgehen ratsam ist.

Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen à 50 Minuten, bzw. bis zu 24 Sitzungen à 25 Minuten)

Die Akutbehandlung ist eine Hilfe bei akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen. Auch sie kann zeitnah angeboten werden und soll eine Besserung bewirken bzw. auf eine Psychotherapie vorbereiten.

Probatorische Sitzungen (bis zu 6 Sitzungen à 50 Minuten)

Sofern eine der nachfolgenden Therapien durchgeführt werden soll, bedarf es vor der Beantragung bei der Krankenkasse zur diagnostischen Abklärung, bzw. Vertiefung mindestens 2 probatorische Sitzungen. Im Rahmen dieser Gespräche sollen sich Patienten, die nächsten Bezugspersonen sowie die Therapeutin außerdem darüber beraten, ob ein Therapieauftrag zustande kommen kann und eine Zusammenarbeit erfolgversprechend erscheint. Anträge für Langzeittherapie, die von der Therapeutin ausgearbeitet werden, gehen über eine Chiffre an einen Gutachter der Krankenkasse, der über die Genehmigung des Antrages zu befinden hat. 

Kurzzeittherapie (max. zwei Kontingente mit jeweils 12 Sitzungen plus 3 Gespräche für die Eltern, bzw. nächste Bezugsperson)

Die Kurzzeittherapie kann als Krisenintervention angeboten werden sowie als Therapie mit einem begrenzten Therapieziel in einer aktuellen Konflikt- oder Belastungssituation.   Des Weiteren kann sie zur Überprüfung beitragen, ob eine Umwandlung in eine Langzeittherapie erforderlich und erfolgversprechend ist.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Mit Hilfe der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie soll die unbewusste Psychodynamik bewusst gemacht und verstanden werden, welche den psychischen Konflikten oder strukturellen Störungen zugrunde liegt. Das Behandlungsziel ist begrenzt. Die Behandlungstechnik begrenzt sich auf konfliktzentriertes Vorgehen. Sie soll z.B. Affektkontrolle unterstützen. Die Anwendung imaginativer Techniken oder auch eine Methodenkombination kann bei Bedarf erfolgen. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Langzeittherapie, die eine regelmäßige und kontinuierliche Inanspruchnahme von 1-2 Therapiestunden pro Woche erfordert. Die Dauer der Therapie kann vorab nicht festgelegt werden, da sie von vielen Faktoren abhängt, über die sich die Familie und die Therapeutin während der Behandlungszeit austauschen werden. Verlängerungsanträge können bei Bedarf gestellt werden. Seitens der Krankenkassen gibt es jedoch eine Obergrenze.  

Analytische Psychotherapie

Auch die analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie, die dringlich eine regelmäßige und kontinuierliche Inanspruchnahme von 1-2 Therapiestunden pro Woche erfordert. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn die psychischen Konflikte, Belastungen oder strukturellen Defizite ihre Wurzeln bereits in der Elterngeneration oder noch früher haben, also „psychisch vererbt“ sind. Auch hier geht es darum, eine unbewusste Psychodynamik bewusst zu machen, und somit die Symptombildung und Abwehr- bzw. Anpassungsstrategien besser zu verstehen, um Veränderungen der psychischen Stabilität und des psychischen Wohlbefindens herbeiführen zu können. Für alle am psychotherapeutischen Behandlungsprozess Beteiligten ist es wichtig, sich in die frühen Entwicklungsphasen einfühlen und zurückversetzen zu dürfen. Dabei ist die Beziehung zu der Therapeutin und die regelmäßige Reflektion dieser Beziehung ein wesentliches Element des Therapieprozesses. In dieser Beziehung werden Emotionen bewusst gemacht, erlebt, ausgehalten, geteilt, verstanden und ggf. korrigiert. In der Arbeit mit Kindern erfolgt dies in der Regel im gemeinsamen Spiel oder auch in der Inszenierung von Erlebtem mithilfe von Spielmaterial und dergleichen Darstellungsmöglichkeiten mehr, über die ein Kind verfügt und in die Therapie einbringt. Aufgabe der analytischen Psychotherapeutin ist es, sich empathisch auf die Mitteilungen des Kindes einzuschwingen, diese möglichst weitreichend zu verstehen und dem Kind, bzw. seinen Bezugspersonen Rückmeldung in der Form zu geben, dass der Patient sich selbst besser verstehen und akzeptieren kann. Infolgedessen sollte eine Heilung oder zumindest Linderung des psychischen Leidensdrucks möglich werden, welche die weitere psychische Entwicklung begünstig.

Begleitende Gespräche mit den Eltern / Bezugspersonen

Je jünger ein Kind ist, desto abhängiger ist es von seinen Bezugspersonen. Dementsprechend sollte die Einbindung der sorgetragenden Bezugsperson über die therapiebegleitenden Gespräche umso häufiger und regelmäßiger sein, je jünger das Kind ist. Leibliche Eltern, Pflegeeltern, Adoptiveltern, alleinerziehende Mütter/Väter sind vom Leidensdruck meist mitbetroffen und erhoffen sich ebenfalls Hilfe von der Therapie des Kindes.  Jugendliche haben das Recht zu entscheiden, ob begleitende Psychotherapie mit Bezugspersonen stattfinden darf. Wenn der/die Jugendliche sich dagegen ausspricht, ist es zuweilen ratsam, dass sich die Bezugsperson/en anderweitig beraten lässt/lassen. Die Therapeutin sorgt für die Beantragung der Leistungsziffern für die begleitende Psychotherapie und begründet die gewählte Frequenz.

Paar- und Familienberatung

Paar- und Familienberatung werden angeboten, können aber nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Leistungen dafür werden nach Vereinbarung privat in Rechnung gestellt.